Wirth Anderlan begrüßt mehr Mitbestimmung beim Sexualunterricht

Die Liste JWA begrüßt die Entscheidung des italienischen Parlaments, wonach Sexualkundeunterricht an Schulen künftig nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern stattfinden darf. Das Gesetz stärkt nach Ansicht von Landtagsabgeordnetem Jürgen Wirth Anderlan die Rolle der Familie in der Erziehung und schafft mehr Transparenz bei sensiblen Unterrichtsinhalten.

„Es ist selbstverständlich, dass Eltern die Hauptverantwortlichen beim Thema Erziehung ihrer Kinder sind und sein müssen. Gerade bei Themen wie Sexualität, Identität und Wertevermittlung müssen Familien mitentscheiden können, welche Inhalte ihren Kindern vermittelt werden“, erklärt Jürgen Wirth Anderlan.

Besonders positiv bewertet die Liste JWA, dass Sexualunterricht in Kindergarten und Volksschule künftig ausgeschlossen wird.
„Kinder sollen in den ersten Lebensjahren vor allem Kind sein dürfen. Fragen der Sexualität gehören in erster Linie in die Familie und nicht in ideologisch geprägte Unterrichtsprogramme“, so Wirth Anderlan.

Da die Eltern die Kinder und ihre Entwicklung am Besten einschätzen könnten, sei es sinnvoll, auch ihnen die Entscheidung zu überlassen, ab wann ein Kind alt genug für entsprechende Inhalte sei. Kritisch sieht der Landtagsabgeordnete insbesondere Entwicklungen im Bereich der Gender- und Regenbogenpädagogik.

„In vielen Ländern beobachten wir seit Jahren den Versuch, Kindern und Jugendlichen Gender-Propaganda und Vorstellungen von frei erfindbaren Geschlechtern zu vermitteln. Eine solche Ideologisierung hat im Unterricht nichts verloren. Schule muss Wissen vermitteln und darf nicht zum Instrument gesellschaftspolitischer Umerziehung werden.“

Abschließend betont Wirth Anderlan, dass die neue Regelung weder Information noch Aufklärung verhindere, sondern die Verantwortung der Eltern stärke. „Wer von Toleranz und Vielfalt spricht, muss auch die Überzeugungen der Eltern respektieren. Das neue Gesetz schafft hier einen vernünftigen Ausgleich zwischen schulischer Bildung und dem Erziehungsrecht der Familien.“