Im Herbst 2024 kündigte der Landtagsabgeordnete Wirth Anderlan an, eine Strafanzeige gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher zu unterstützen. Im Herbst steht Kompatscher nun vor Gericht. Die Vorwürfe: Urkundenfälschung und schwerer Betrug.
Wirth Anderlan wirft dem Landeshauptmann Vergehen im Umgang mit der Corona-Pandemie vor. Die Corona-Tests seien der „größte Betrug in der jüngeren Geschichte unserer Heimat“ gewesen. Unterstützt wird Wirth Anderlan vom Rechtsanwalt Mauro Sandri und Rechtsanwalt Olav Gianmaria Taraldsen.
Der Landtagsabgeordnete der Liste JWA kritisiert die Corona-Tests als zu unsicher, um Lockdowns, Impfpflichten und Quarantänen zu begründen. Im Labor des Südtiroler Sanitätsbetriebs sei es „fast so häufig zu ‚unklaren‘ wie zu positiven Testergebnissen“ gekommen. Wörtlich schreibt Wirth Anderlan: „Fachleute gehen davon aus, dass bis zum Dezember 2020 über 1.500 Südtiroler zu Unrecht in Quarantäne bleiben mussten.“.
Unter anderem wurden Landeshauptmann Kompatscher Urkundenfälschung durch einen Amtsträger und schweren Betrugs vorgeworfen. Zudem wird Kompatscher die Veröffentlichung/Verbreitung falscher, übertriebener und tendenziöser Nachrichten, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören, vorgeworfen, sowie Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Die Rechtsberater von Landeshauptmann Arno Kompatscher äußerten sich damals optimistisch, zur von Landtagsabgeordnetem Jürgen Wirth Anderlan eingebrachten Anzeige. Nach Ansicht des Trentiner Rechtsprofessors Alessandro Melchionda und des Meraner Anwalts Karl Zeller hat Kompatscher während der Corona-Pandemie keine Gesetze verletzt. Sie betonen, dass der Landeshauptmann stets die Vorschriften und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden befolgt hat.
Deshalb kam die Anfangs beantragte Archivierung dieser Anzeige nicht überraschend. Umso erfreulicher ist nun, dass ein Richter dem Antrag auf Archivierung nicht stattgegeben hat und somit muss sich Landeshauptmann Kompatscher wegen strafbarer Handlung im Sinne des Artikels 640, 656, 658, 476, 477, 479 StGB (italienisches Strafgesetzbuch, Codice Penale), am 22. September 2025 vor dem Landesgericht Bozen verteidigen. (Es gilt die Unschuldsvermutung.)
Für Wirth Anderlan stellt dieser Prozess ein wichtiges Zwischenziel seiner Arbeit dar. „Dafür bin ich während Corona auf die Straße und 2023 in den Landtag gegangen. Ich habe immer gesagt: Die Corona-Verbrechen gehören aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.“ Damit sei man nun einen Schritt weiter auf dem Weg zu echter Gerechtigkeit, so Wirth Anderlan.